Seltsame Besteuerung von Imbißbetrieben
In Deutschland unterliegt bei Imbißbetrieben verzehrtes Fastfood schon seit längerer Zeit unterschiedlichen Umsatz-Steuersätzen.
Ob McDonalds für Euren dort gekauften Hamburger 19 Prozent oder nur 7 Prozent Umsatz-Steuer abführen muss hängt z.B. davon ab, ob Ihr den besagten Hamburger im Schnellrestaurant verzehrt oder draußen im Auto.
Anstatt solchen Blödsinn möglichst bald abzuschaffen, wurde neuerlich noch eine weitere Kuriosität draufgesetzt.
Danach unterliegt z.B. eine in der Imbißbude im Stehen verzehrte Currywurst nur 7 Prozent Umsatz-Steuer während selbige mit 19 Prozent zu versteuern ist, sobald man sich zum Essen hinsetzt.
Ob die vergünstigte Hotelbesteuerung (7 Prozent) greift – wenn man seine Currywurst im Liegen verzehrt – bleibt für den Verbraucher allerdings eine rein hypothetische Frage.
Schliesslich zahlt er für Currywurst und Hamburger unabhängig von der Art und Weise des Verzehrs immer den gleichen Preis und die unterschiedlichen Steuersätze wirken sich allein auf die Gewinne der Imbißbetreiber aus.
Deshalb ist es durchaus zu befürchten, dass demnächst immer mehr Imbißbetriebe ihre Stühle und Hocker entfernen um vom günstigeren Steuersatz zu profitieren.