Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11.02.2008 ist das in etlichen Bundesländern seit einiger Zeit praktizierte Erfassen aller Autokennzeichen verfassungswidrig.
Drei Kläger haben somit einen Teilerfolg errungen. Um nur einen Teilerfolg handelt es sich, da das Bundesverfassungsgericht in halbherziger Weise das Screening zwar für verfassungswidrig erklärt, dieses gleichzeitig aber unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig betrachtet.
Was ist eigentlich Kfz-Screening?
An Strassen und Autobahnen versteckte Automaten scannen pauschal jedes Kfz-Kennzeichen um es an eine Datenbank zu senden. Angeblich erfolgt dies zur Fahndung nach Straftätern.
Dies bedeutet jedoch auch, dass jeder Bürger überwacht und somit pauschal unter Verdacht gestellt wird.
Anhand der mit Screening von Kfz-Kennzeichen gesammelten Daten lassen sich mühelos für jeden Bürger komplexe Bewegungsprofile erstellen.
In Klartext bedeutet dies, ein Überwachungsstaat kann sich ausführlich davon informieren, wann und wohin wir mit dem Auto fahren.
Big Brother folgt uns auf Schritt und Tritt. In Verbindung mit unzähligen Überwachungskameras und der seit Jahresanfang erfolgenden pauschalen Speicherung aller Telefon- und Email-Kontakte lässt sich unser Privatleben bis ins Detail ausspionieren.
Angesichts solcher Möglichkeiten vermag die Stasi-Überwachung des ehemaligen DDR-Regimes nur noch als vergleichsweise harmlos zu erscheinen.
Die uns über Jahrzehnte gepriesenen Persönlichkeitsrechte und freiheitlichen Grundwerte unserer Gesellschaft sind derzeit in grösserer Gefahr, als es allgemein bekannt ist.